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Führerschein mit 17 - kein Problem

Klasse BF17

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Du willst schon vor deinem 18.Geburtstag hinter dem Steuer sitzen, Erfahrungen sammeln, Routine entwickeln und das Unfallrisiko senken?

Das ist die Idee vom begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

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Vorteile des begleitenden Fahren (BF17) ab 17 Jahren:

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  • sobald Du 16 ½ Jahre alt bist, kannst Du mit der Ausbildung beginnen.

  •  3 Monate vor Deinem 17.Geburtstag kannst Du die theoretische Prüfung ablegen.

  •  1 Monat vor Deinem 17.Geburtstag darfst Du dein Können in der praktischen Prüfung beweisen.

  • viele Versicherungen bieten vergünstigte Tarife für ehemalige BF17-Teilnehmer an.

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Begleitpersonen:

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  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)

  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B(PKW) besitzen und dürfen maximal einen Punk in Flensburg hinterlegt haben 

  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden

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Weitere Infos:

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  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung.

  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis/ der Kartenführerschein bei der zuständigen Führerescheinstelle      abgeholt werden

  • gefahren werden darf NUR in Deutschland und Österreich

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Des Weiteren finden Sie hier weitere Informationen der Stadt Stuttgart und der Stadt Esslingen zum downloaden. 

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